Kirchensteuern auf Kapitalerträge

28.01.2020

Wer Kapitalerträge hat, der muss seit 2009 auch Kirchensteuern zahlen. Ab 01.01.2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt von der Hausbank an die Steuerbehörden überwiesen. Dafür wurde ein Verfahren eingeführt, bei dem die Kirchenzugehörigkeit des Bankkunden verschlüsselt von der Steuerbehörde an die Bank geleitet wird. Wer damit nicht einverstanden ist, muss dem widersprechen. Darüber informieren die Banken und Sparkassen selbst die Kunden. Kirchensteuer auf Kapitalerträge muss aber nur zahlen, 1. wer Zinsen über dem Freibetrag von 801 für Ledige und 1602 für Verheiratete hat und 2. wer hohe Ersparnisse hat, die entsprechend verzinst werden. Ansonsten werden keine Kirchensteuern fällig.

 

Bild zur Meldung: Übersicht Kapitalerträge